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Kosten

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und kostet:


Einzeltherapie
100,-
Familien- und Paartherapie
auf Anfrage
Als Vertragstherapeut der ARGE Psychotherapie kann ich über WS- oder SE-Vertrag mit der Krankenkasse abrechnen.
Kurz Andreas

Kostenzuschuss

Um einen Kostenzuschuss zu beantragen benötigen Sie eine Diagnose und eine ärztliche Untersuchungsbestätigung welche vor der 2. Therapieeinheit vom Hausarzt ausgestellt werden muss.

Je nach Kasse ist die Höhe der Rückerstattung pro Stunde unterschiedlich hoch:

ÖGK: 28,93 €
SVS: 45,- €
BVAEB(Beamte) 40,- €

Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei. Sollten mehr als 10 Stunden benötigt werden, stelle ich gemeinsam mit Ihnen, ab der 11. Stunde, einen Antrag zur weiteren Bewilligung von Therapiestunden mit Kostenrückerstattung bei Ihrer Kasse.

Zur Abrechnung schicken Sie die Original-Honorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Kasse.

Als Vertragstherapeut der  ARGE Psychotherapie, ist es mir auch möglich Psychotherapie als Sachleistung für Versicherte anzubieten:

wirtschaftlich
Schwache (WS)
schwer
Erkrankte (SE)
Voraussetzungen hierfür sind:
  • sie müssen in Österreich versichert sein
  • für WS: eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen
  • für SE: eine entsprechende Schwere oder Dauer der Beschwerden muss erfüllt werden

Ob und welcher Antrag möglich ist, klären wir in der ersten Stunde. Das gesamte Procedere der Antragstellung wird von uns gemeinsam erledigt. Ich skizziere hier nur kurz den Ablauf.

Der entsprechende Antrag wird dann an die Krankenkasse geschickt.

Ob die Finanzierung bewilligt wird, entscheiden Gutachterinnen die bei der Krankenkasse anonymisiert diese Anträge prüfen.

Den dazu nötigen Antrag erhalten sie von mir, oder online unter: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/

Die Beantragung und Bewilligung dauerte einige Wochen, abhängig vom Einreichungsdatum (3 bis 6 Wochen).

All diese Schritte bzgl. der Finanzierung erledigen wir jedoch gerne auch gemeinsam.


Kurz Andreas

Terminabsagen bzw. -verschiebungen

Ich bitte Sie, Terminabsagen oder -verschiebungen bis spätestens 24 Stunden vorher bekannt zu geben, da ansonsten das volle Honorar in Rechnung gestellt wird, da der Termin so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden und werden nicht von der Kasse übernommen!
Kurz Andreas
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